Beiträge zur Überwindung von Herrschaftsverhältnissen Nr. 4, S. 1 + 6:
Also wenn es ihnen schon schlechter geht, dann doch bitte nicht hier.
Warum fragen sich alle, ob uns die AusländerInnen nutzen, um die Rente zu sichern? Wichtig für das Rentensystem ist doch: Was nutzen uns so viele alte Menschen? Doch wohl nichts.
Die Frage ist also: Wenn mensch sich auf Kosten anderer bereichern will, und dazu fordert uns die Marktwirtschaft mit ihrem wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht auf, wer wird dann dafür auserkoren? Früher wollten sich die Deutschen auf Kosten der Franzosen bereichern. Da war Ausländerfeindlichkeit noch wahre Ausländerfeindlichkeit. Heute haben wir nichts mehr gegen Franzosen. Heute haben die Deutschen was gegen Menschen, die irgendwie fremd aussehen. Reflexartig wird von der Hautfarbe auf Eigenschaften, Verhalten und nicht weiter konkretisierte Minderwertigkeitskonstrukte geschlossen. Es kann sein, dass die anders aussehende Person lieber Eisbein mit Sauerkraut isst als wir. Wenn ihr Aussehen dem nicht entspricht, muss sie es erst beweisen. Es ist zwar durchaus wahrscheinlich, dass die Person nicht lieber Eisbein mit Sauerkraut isst. Doch äußerlich unfremde Menschen beurteilen wir auch eher nach individueller Erfahrung und errechnen ihre Eigenschaften nicht aus Statistiken.
Auch auf dem Dienstweg gilt in Deutschland eine Person so lange als unschuldig, bis ihr entweder Schuld oder ausländische Herkunft nachgewiesen wird. Aus in dubio pro reo macht die nationalistische Gesetzesrealität in dubio pro natio.
Das jüngste Beispiel dieses Vorganges liefert die Rasterfahndung aus dem Sicherheitspaket des NPD-infiltrierenden Verfassungsschutzoberhauptes Schily. Alle ausländischen Studenten gelten bis zum Gegenbeweis als potenzielle Terroristen. Diese Ideologie folgt dem selben sinnlosen Prinzip wie der Flic Louis in Casablanca: Am Flughafen oder anderen terroranfälligen Zonen werden möglichst immer erst mal die üblichen Verdächtigen verhaftet. In der Zuwanderungsdebatte überlagern sich die Herrschaftsverhältnisse: Im Klartext besteht der Kern der Debatte in der Erkenntnis, dass der Kapitalismus es sich nicht leisten kann, eine Reinform des Ethno-Rassismus zu betreiben. In bestimmten Fällen ist der mögliche Beitrag eines Individuums zur Wertschöpfung wichtiger als seine/ihre Hautfarbe. In diesen Zusammenhang können auch die antifaschistischen Umtriebe des Aufstandes der Anständigen eingeordnet werden. Fortsetung
Es ist nicht kapitalkompatibel, wenn indische IT-SpezialistInnen von deutschen
NationalspezialistInnen aus S-Bahnzügen geworfen werden. Die Regierung
versucht den Spagat, einerseits den Nationalchauvinismus aufrecht zu erhalten
(die NPD-Formel Arbeit zuerst für Deutsche ist im Vorrangigkeitsprinzip
in § 285 Abs. 2 Sozialgesetz verankert) und ihn andererseits durch eine
Verwertungsideologie einzugrenzen. Da es stilistisch etwas zweifelhaft geworden
ist, ZwangsarbeiterInnen zu beschäftigen, ist die Regierung darauf angewiesen,
dass ihre ausländischen Produktionsfaktoren sich hier einigermaßen
wohl fühlen. Die Regierung appelliert so an das Deutsche Volk, den Rassismus
doch lieber ihr zu überlassen. In diesem Punkt verträgt sich also
der Kapitalismus mit einer bestimmten Form des Rassismus mal nicht so gut. Bei
der Überlagerung von Herrschaftsverhältnissen fällt auf, dass
das Geschlechterverhältnis in der Debatte eher instrumentell behandelt
wird: Die Verletzung von Frauenrechten dient zwar als Rechtfertigung, Kriege
gegen AusländerInnen zu führen (Afghanistan), wird aber weiterhin
nicht als Asylgrund anerkannt. Frauenfreundlichkeit als Schützenhilfe.
In der Einwanderungsdebatte dient der Feminismus als Ausgrenzungsargument gegenüber
vermeintlich frauenfeindlichen Ausländern. Zwar sind Einwanderer aus manchen
islamischen Ländern auch Sexisten, doch wenn mensch danach geht, wäre
das Frauenbild des Durchschnittsdeutschen ebenso ein Ausweisungsgrund.
So werden Herrschaftsverhältnisse zur Manövriermasse der Politik. Mal ist es nützlich, AusländerInnen gegen InländerInnen zu verteidigen, mal nicht. Mal ist es nützlich, Frauenrechte gegen Männermächte zu verteidigen, mal nicht.
Im Ausländerrecht und im Asylverfahren finden sich nach den angestrebten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes Mechanismen, die sich nur auf Vorurteilsstrukturen oder staatliche Schikanemaßnahmen zurückführen lassen: Dass AsylbewerberInnen ihren Landkreis nicht verlassen dürfen (Residenzpflicht) und ansonsten mit Geldstrafen bis zu 2500 Euro oder Haftstrafen zu rechnen haben, ist eine rassistische Schikane. Dass AsylbewerberInnen kein Geld, sondern Warengutscheine erhalten, ist eine rassistische Schikane. Sie versaufen ihr Geld nicht wahrscheinlicher als deutsche BAFöG-EmpfängerInnen und haben das gleiche Recht auf Rausch wie andere. Der berechtigte Zorn über die nationalstaatsfixierten Volksparteien darf jedoch über eines nicht hinwegtäuschen: Der Rassismus und der Nationalstaat sind keine Erfindung von Schily und Schröder. Im Wechseljahr 1998 stimmten 44,5 % der befragten Deutschen der These zu, dass Deutschland durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet sei. Die Diskurse von vollen Booten, von unkontrollierbaren flutartigen Flüchtlingsströmen und Handhacker-Islamisten wirken nicht nur in Schilys Kopf, werden aber von dort aus amtlich verstärkt. Der Kampf gegen Rassismus, Ethnozentrismus und Ausländerfeindlichkeit kann jedoch nicht nur ein Kampf gegen oben sein, sondern muss sich auch den Aufräumungsarbeiten in unseren und anderen Köpfen widmen. Ansatzpunkte dafür können jedoch die in Form gegossenen Rassismen der Regierungspolitik sein.